Vereinssatzung

Satzung der Bullseye bruderschaft

noch nicht Vollständig

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Bullseye Bruderschaft“.
  2. Nach Eintragung in das Vereinsregister führt er den Zusatz e. V.
  3. Sitz des Vereins ist [Ort / Stadt].
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Dartsports als Freizeit-, Hobby- und Kneipensport.
  2. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
    • regelmäßige Dart- und Trainingsabende in der Stammkneipe
    • Teilnahme an Kneipen-, Freundschafts- und Ligaturnieren
    • Pflege der Kameradschaft, Geselligkeit und des fairen Sports
    • Förderung neuer und ungeübter Spieler
  3. Der Verein ist politisch und religiös neutral.

§ 3 Gemeinnützigkeit (optional)

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  4. Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.

(Hinweis: Dieser Paragraph kann gestrichen werden, wenn ihr keine Gemeinnützigkeit beantragen wollt.)


§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die den Vereinszweck unterstützt.
  2. Der Aufnahmeantrag kann schriftlich, mündlich oder in Textform beim Vorstand gestellt werden.
  3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  4. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch:
    • Austritt
    • Ausschluss
    • Tod des Mitglieds
  2. Der Austritt ist jederzeit möglich und dem Vorstand mitzuteilen.
  3. Ein Ausschluss kann erfolgen bei grobem unsportlichem oder vereinsschädigendem Verhalten.
  4. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Das Mitglied ist vorher anzuhören.

§ 6 Mitgliedsbeiträge

  1. Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge.
  2. Höhe und Fälligkeit der Beiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
  3. Die Beiträge dienen insbesondere zur Finanzierung von:
    • Start- und Ligagebühren
    • Dartmaterial und Boards
    • Vereinskleidung
    • Vereinsveranstaltungen
  4. Der Vorstand kann Beiträge in begründeten Fällen ganz oder teilweise erlassen.

§ 7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand

§ 8 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:
    • dem/der 1. Vorsitzenden
    • dem/der 2. Vorsitzenden
    • dem/der Kassenwart/in
  2. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
  3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
  4. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.

§ 9 Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt, vorzugsweise in der Stammkneipe.
  2. Die Einladung erfolgt formlos (z. B. mündlich, per WhatsApp oder E-Mail) mindestens 7 Tage vorher.
  3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.
  4. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

§ 10 Beschlüsse

  1. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
  2. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
  3. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen.

§ 11 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  2. Bei Auflösung oder Wegfall des Vereinszwecks fällt das Vereinsvermögen an [z. B. einen regionalen Dart- oder Sportverein], der es ausschließlich für sportliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung am [Datum] beschlossen und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.