Satzung der Bullseye bruderschaft
noch nicht Vollständig
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen „Bullseye Bruderschaft“.
- Nach Eintragung in das Vereinsregister führt er den Zusatz e. V.
- Sitz des Vereins ist [Ort / Stadt].
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
- Zweck des Vereins ist die Förderung des Dartsports als Freizeit-, Hobby- und Kneipensport.
- Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- regelmäßige Dart- und Trainingsabende in der Stammkneipe
- Teilnahme an Kneipen-, Freundschafts- und Ligaturnieren
- Pflege der Kameradschaft, Geselligkeit und des fairen Sports
- Förderung neuer und ungeübter Spieler
- Der Verein ist politisch und religiös neutral.
§ 3 Gemeinnützigkeit (optional)
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
- Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
- Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
(Hinweis: Dieser Paragraph kann gestrichen werden, wenn ihr keine Gemeinnützigkeit beantragen wollt.)
§ 4 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die den Vereinszweck unterstützt.
- Der Aufnahmeantrag kann schriftlich, mündlich oder in Textform beim Vorstand gestellt werden.
- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
- Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch:
- Austritt
- Ausschluss
- Tod des Mitglieds
- Der Austritt ist jederzeit möglich und dem Vorstand mitzuteilen.
- Ein Ausschluss kann erfolgen bei grobem unsportlichem oder vereinsschädigendem Verhalten.
- Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Das Mitglied ist vorher anzuhören.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
- Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge.
- Höhe und Fälligkeit der Beiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
- Die Beiträge dienen insbesondere zur Finanzierung von:
- Start- und Ligagebühren
- Dartmaterial und Boards
- Vereinskleidung
- Vereinsveranstaltungen
- Der Vorstand kann Beiträge in begründeten Fällen ganz oder teilweise erlassen.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§ 8 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus:
- dem/der 1. Vorsitzenden
- dem/der 2. Vorsitzenden
- dem/der Kassenwart/in
- Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
- Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
- Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
§ 9 Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt, vorzugsweise in der Stammkneipe.
- Die Einladung erfolgt formlos (z. B. mündlich, per WhatsApp oder E-Mail) mindestens 7 Tage vorher.
- Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.
- Jedes Mitglied hat eine Stimme.
§ 10 Beschlüsse
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
- Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
- Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen.
§ 11 Auflösung des Vereins
- Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
- Bei Auflösung oder Wegfall des Vereinszwecks fällt das Vereinsvermögen an [z. B. einen regionalen Dart- oder Sportverein], der es ausschließlich für sportliche Zwecke zu verwenden hat.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung am [Datum] beschlossen und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
